Freilerner in Österreich



In Österreich gilt statt der Schulpflicht nur die Bildungspflicht. Die Kinder können beim zuständigen Schulamt zum "häuslichen Unterricht" (HU) angemeldet werden. Der wird in der Regel auch genehmigt. Am Ende des Jahres müssen die Kinder an einer Schule die Externistenprüfung ablegen. Wird diese nicht bestanden, müssen die Kinder im nächsten Jahr die Klasse in einer Schule wiederholen. Für die Familien in Österreich ist es wichtig, sich über die behördlichen Themen auszutauschen und Kontakte untereinander zu knüpfen.

Das "Familiennetzwerk der Freilerner " wurde gegründet. Infos und Forum findet Ihr hier
Freilerner Huhn

Ansprechpartner
Für Kontakte in den einzelnen Bundesländern gibt es bereits einige Ansprechpartnerinnen:

Wien: Tina christina.partsch@chello.at und Anastasia lin.an@gmx.at
regelmäßige Austauschnachmittage in Wien: jeden ersten Freitag im Monat in Wien Meidling -ein Treffen für interessierte Kinder und Eltern.
Anmeldung: Tina Partsch  Mobil: 0650 9082774; info@gib-mir-zeit.at
Steiermark: Joya joya@green-witch.net
Die steirischen Freilerner und interessierte Gäste treffen sich künftig jeden letzten Freitag im Monat; ab 14.00 Uhr in Berghausen bei Spielfeld. Bitte um Voranmeldung: Joya joya@green-witch.net
Oberösterreich: Anja info@dieFreilerner.eu
Am letzten Donnerstag im Monat unternehmen wir gemeinsam etwas. Treffpunkt und Aktivitäten variieren. Mehr Infos und Anmeldung: Anja info@dieFreilerner.eu



Medienberichte
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Thema Externistenprüfungen

Nach mehrfacher Aussage des Unterrichtsministeriums dürfen nur öffentliche Schulen mit regulärem Lehrplan sowie Privatschulen unter einer bestimmten Trägerschaft und mit regulärem Lehrplan Externistenprüfungen abnehmen. Hier die  Rechtsvorschrift zu den Externistenprüfungen. Für Kinder im Volksschulalter führt unter anderem die Integrative Lernwerkstatt Brigittenau Externistenprüfungen durch. Genaueres dazu findet sich auf der Webseite der Schule.
  • Auswandern nach Österreich: gesammelte Infos hier
  • verpflichtendes Kindergartenjahr daheim: 
    • Oberösterreich verschickt Fragebögen an die Familien
    • Formular für Niederösterreich. Das Formular muß ausgefüllt an die NÖ Landesregierung geschickt werden und in Kopie an die Wohnsitzgemeinde. Innerhalb eines Monats bekommt man dann von der NÖ Landesregierung einen schriftlichen Bescheid.

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